Unser Nachhaltigkeitsansatz

Unsere Mission für eine nachhaltige Zukunft

Als Impact Investor leitet uns die feste Überzeugung, dass sich Gesellschaften und Unternehmen mit Hilfe von Investitionen positiv verändern lassen. Unser Engagement für soziale und ökologische Verantwortung ist tief in unserer Unternehmensphilosophie verankert, und wir sind stolz darauf, einen positiven Beitrag zur globalen Nachhaltigkeitsagenda zu leisten.

Als Pionier im Bereich Impact Investment bekennen wir uns zu den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen. Insbesondere auf der Geschäftsebene möchten wir einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten.

Mit den Investitionen der von uns gemanagten Fonds, insbesondere über den IIV Mikrofinanzfonds, möchten wir im Bereich der finanziellen Inklusion zur Verwirklichung von mehreren nachhaltigen Entwicklungszielen beitragen.

Unsere Wirkungslogik

Durch unsere Investitionen über den IIV Mikrofinanzfonds verfolgen wir folgende Wirkungslogik:

Wir mobilisieren finanzielle Ressourcen von institutionellen und privaten Investoren. Durch die Investitionen werden Darlehen an Mikrofinanzinstitute in Entwicklungs- und Schwellenländern vergeben. Diese vergrößern auf diese Weise ihr Portfolio zur Kreditvergabe an Mikrounternehmer. Dadurch erhalten Mikrounternehmer einen Zugang zu Finanzdienstleistungen, den sie bei üblichen Geschäftsbanken nicht erhalten. Mithilfe der Kredite und anderen Finanzdienstleistungen können sich die Mikrounternehmer eine wirtschaftliche Existenz aufbauen oder bereits bestehende Geschäfte aufrechterhalten bzw. ausbauen.

Über die Laufzeit der Darlehen hinweg sind wir in unserer Rolle als ausgelagerter Finanzportfolioverwalter des Fonds zudem im engen Austausch mit den beteiligten Akteuren, um die Wirkung zu erhöhen (Stakeholder Engagement). Beispielsweise verfolgen wir, ob die jeweiligen Finanzinstitute die weiteren Schritte des Client Protection Pathway beschreiten, dem Marktstandard für Kundenschutz im Bereich Mikrofinanz.

Diese Wirkungslogik lässt sich anhand einer Theory of Change darstellen. Eine Theory of Change ist hilfreich, um Maßnahmen zur Lösung von gesellschaftlichen Herausforderungen zu identifizieren und zu entscheiden, welcher Ansatz gewählt werden sollte. Darüber hinaus ist sie ein wichtiger Wegweiser während des gesamten Investitionsprozesses, von der Due Diligence und der Investitionsentscheidung über das Impact-Monitoring bis hin zur Endevaluierung der Investition. Weitere Informationen zur Theory of Change finden sich in Ausgabe 1/2023 der Impulse.

In unserem Investitionsprozess haben wir mehrere Schritte zur Auswahl und Analyse der Mikrofinanzinstitute zur Refinanzierung definiert, um sicherzustellen, dass die Investitionen der von uns gemanagten Fonds zu dieser Wirkungslogik beitragen.

Ausschlusskriterien

Die Anlagestrategie des IIV Mikrofinanzfonds verlangt, dass bestimmte Sektoren und Aktivitäten von einer Investition ausgeschlossen werden. Dabei handelt es sich um den Industriestandard im Bereich nachhaltiger Investments. Folgende Sektoren werden von den Ausschlusskriterien des IIV Mikrofinanzfonds erfasst:

  • Handel und/oder Produktion von Waffen und Munition (bei Transaktionen, die in Zusammenarbeit mit einer Entwicklungsbank getätigt werden, gilt dieses Ausschlusskriterium nicht für Unternehmen, die nicht wesentlich an diesen Aktivitäten beteiligt sind: “nicht wesentlich beteiligt” bedeutet, dass die betreffende Tätigkeit eine Nebentätigkeit zur Haupttätigkeit des Unternehmens ist)
  • Betrieb kerntechnischer Anlagen oder Herstellung von Komponenten
  • Herstellung, Handel und / oder Lagerung von Agrochemie (Pestizide) und PCB- oder FCKW- Produkten
  • Verwendung giftiger und gesundheitsgefährdender Stoffe (Pestizide, Biozide, Herbizide) laut WHO
  • Betrieb und Management von Glückspiel (Ausnahme gemeinnützige Lotterien)
  • Drogenproduktion, -handel und / oder Lagerung
  • Handel oder Produktion von Spirituosen / Tabakwaren (Toleranzgrenze von zehn Prozent)
  • Handel mit Wildtieren oder Wildtierprodukten im Sinne der CITES Regulierung
  • Treibnetzfischerei in der Meeresumwelt unter Verwendung von Netzen mit einer Länge von mehr als 2,5 km
  • Grenzüberschreitender Handel oder Transport von Müll (verboten durch internationales Recht)
  • Pornographie, Prostitution
  • Verstoß gegen die 10 Prinzipien des UN Global Compact-Netzwerkes (in schwerer Weise und nach Auffassung des Fondsmanagements ohne Aussicht auf Besserung). Dieses Ausschlusskriterium wird im Rahmen der Due Diligence, des normbasierten Screenings und des AML/KYC Screenings durch uns geprüft.
  • Nichtnachhaltige Bewirtschaftung von Wäldern / Handel mit Tropenholz / Waldrodung zur Landgewinnung für Landwirtschaft oder Wohnungsbau. Unter nichtnachhaltiger Bewirtschaftung von Wäldern verstehen wir die Bewirtschaftung von Wäldern ohne anerkannte Zertifizierungen (FSC, PEFC), Labels oder gleichwertige Regelungen zur Gewährleistung nachhaltiger Bewirtschaftung.
  • Geschäftsaktivitäten mit nachweislich negativem Einfluss auf Umwelt, Menschen und Gesellschaft (z. B. auf indigene Völker / Gemeinschaften und deren Lebensraum – Mining, Nichtnachhaltige Waldwirtschaft, Verletzung von Schutzgebieten / Reservaten nach International Union for Conservation of Nature IUCN, Nutzung von allgemeinzugänglichen Wasserquellen)
  • Förderung, Handel und Finanzierung von Konfliktrohstoffen
  • Förderung von bzw. Energiegewinnung aus fossilen Energieträgern. Hierzu zählen auch der Abbau und die Exploration von Ölsand und Ölschiefer sowie dazugehörige Dienstleistungen.

Die Darlehen werden zweckgebunden vergeben und dürfen ausschließlich für die Finanzierung von Mikrokrediten bzw. Darlehen an KMU-Endkunden verwendet werden. Die Finanzinstitute verpflichten sich, nicht gegen die Ausschlusskriterien zu verstoßen und ihrerseits keine Endkreditnehmer zu finanzieren, die gegen diese Kriterien verstoßen. Kann das refinanzierte Institut nicht ausschließen, dass eine durch die Anwendung der Ausschlusskriterien ausgeschlossene Geschäftstätigkeit Bestandteil seines Portfolios darstellt, muss im Darlehensvertrag für die Refinanzierung vereinbart werden, dass das Institut das Darlehen nur für andere Zwecke als der ausgeschlossenen Geschäftstätigkeit verwenden darf.

 

 

 

Nachhaltigkeitsrisiken

Nachhaltigkeitsrisiken können dabei die Investitionen der Fonds negativ beeinflussen, wodurch Ertragsrisiken entstehen können. Folgende Nachhaltigkeitsrisiken können u.a. auftreten:

  • Umweltrisiken wie physische Risiken (z. B. Dürre, Extremwetter und Pandemien) oder Übergangsrisiken in Zusammenhang mit der Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft (z. B. durch Auswirkungen von politischen Veränderungen)
  • Soziale Risiken wie soziale Umbrüche, Hunger, Überschuldungsrisiken der Endkreditnehmer bei Kreditfonds, ineffektive Maßnahmen zur Bekämpfung von Betrug oder Korruption
  • Governance-Risiken wie Regulierung, Rechtsunsicherheit, fehlende politische Stabilität.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass von der getätigten Investition ein ungewollter negativer Einfluss auf ESG-Faktoren ausgeht, der im Gegensatz zu den festgelegten Zielen der von uns gemanagten Fonds steht.

Nachhaltigkeitsrisiken sind in den gesamten Investitionsprozess integriert. Zur Sicherstellung einer möglichst breitgefassten Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken im Vorfeld der Investmententscheidung wurde eine Risikoinventur durchgeführt. Die hieraus resultierende Risikoinventurliste liefert die Grundlage für die Identifizierung und Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken. Die gemäß Risikoinventur definierten Indikatoren werden in ein internes ESG Risiko Scoring Tool überführt, welches die Indikatoren auf einer 5-Punkte-Skala bewertet.

Normbasiertes Screening

Die Anlagestrategie des IIV Mikrofinanzfonds sieht vor, dass neben den Ausschlusskriterien Umwelt- und Sozialstandards (normbasiertes Screening) für Investitionen angewendet werden. Bei den Investitionen des IIV Mikrofinanzfonds handelt es sich um unverbriefte Darlehensforderungen gegen Mikrofinanzinstitute. Zu den Umwelt- und Sozialstandards gehört, dass die ausgewählten Mikrofinanzinstitute sich schriftlich zu den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (engl. International Labour Organisation, ILO), zu dem UN Global Compact und der Client Protection Principles, der Prinzipien für Kundenschutz im Bereich Mikrofinanz, verpflichten. Arbeiten wir mit anderen Investmentgesellschaften im Rahmen von Syndizierungen zusammen, müssen diese Unterzeichner der Principles for Reponsible Investment der Vereinten Nationen sein.

Positivkriterien

Des Weiteren sind in der Anlagerichtlinie des IIV Mikrofinanzfonds eine Reihe von Positivkriterien definiert, auf deren Grundlage Mikrofinanzinstitute zur Refinanzierung ausgewählt werden.

Die Auswahl und Analyse der Investitionen erfolgt anhand von operationellen, finanziellen und Nachhaltigkeitskriterien. Diese Punkte werden im Rahmen der Due Diligence von den verantwortlichen Investmentmanagern abgeprüft. Für die Bewertung der Nachhaltigkeitsleistung des Investments verwendet das Fondsmanagement das ESG-Analysewerkzeug ALINUS, ein Branchen-anerkanntes Scoring Tool. Hieraus ergeben sich auch Informationen über die Sozial- und Umweltleistung sowie die Governance-Struktur der Investitionen. Der ALINUS Score des Instituts muss mindestens 55 Prozent betragen. Sind die Anforderungen erfüllt, kann das Investment getätigt werden. Die beschriebenen Prozesse sind Bestandteil der internen ESG-Richtlinie, deren Umsetzung im Wesentlichen in der Verantwortung unseres Impact- und Nachhaltigkeitsteams und des Portfoliomanagementteams liegt.

Wirkungsmessung

Nach der Investitionsentscheidung messen wir die soziale Reichweite der Investitionen über die Darlehenslaufzeit hinweg. Diese stellen wir in verschiedenen Publikationen dar. Dazu gehören insbesondere die monatlichen Factsheets und der jährlich erscheinende Impact Report.[1] Pro SDG haben wir die folgenden Indikatoren gewählt, die eine Aussage darüber treffen, ob die Zielgruppe erreicht wurde:

  • Durchschnittliche ausstehende Kreditsumme pro Endkreditnehmer
  • Anteil der Kreditvergabe in ländlichen Gegenden

  • Geschlechterverteilung auf Endkreditnehmer-Ebene (Portfolio- und Pro-Kopf-Anteil)
  • Geschlechterverteilung bei Mitarbeitenden auf Ebene der Mikrofinanzinstitute

  • Anzahl der erreichten Endkreditnehmer
  • Art der unterstützten Aktivitäten nach Sektor
  • Volumen der ausstehenden Kredite

  • Anteil der erworbenen Darlehensforderungen in einkommensschwachen Ländern

Durch die Erhebung weiterer Indikatoren direkt bei den Mikrofinanzinstituten, die wir über den IIV Mikrofinanzfonds refinanzieren, möchten wir künftig eine Aussage darüber treffen, ob bei der Zielgruppe eine Veränderung ihrer Fähigkeiten und ihrer Lebenslage stattgefunden hat. Dies kann beispielsweise anhand der Veränderung des Geschäftseinkommens, des Anteils der Kreditnehmer aus einkommensschwachen Haushalten oder des Anteils junger Kreditnehmer geschehen. Derzeit ist die Mehrzahl der refinanzierten Finanzinstitute noch nicht in der Lage, diese Daten zu liefern.

PAI Reporting

Als Impact Investor und Portfoliomanager sind wir immer bestrebt, dass die Investitionen der von uns gemanagten Fonds nicht nur finanziell nachhaltig sind, sondern auch zur Lösung sozioökonomischer Probleme beitragen. Dabei liegt der Fokus der von uns verwalteten Fonds auf dem Bereich Mikrofinanz sowie KMU-Finanzierung in Entwicklungs- und Schwellenländern, also der Refinanzierung von Nicht-EU-Finanzinstituten im Sinne der finanziellen Inklusion.

Wir berücksichtigen bei den von uns verwalteten Fonds die 14 obligatorischen PAI sowie zwei optionale PAI aus den Bereichen Umwelt sowie Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Weitere Informationen finden Sie hier.