Sustainable Finance Disclosure Regulation

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung

Sustainable Finance Disclosure Regulation

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung

Diese Seite beinhaltet Informationen zu nachhaltigkeitsbezogenen Aspekten von Invest in Visions als Unternehmen und den von uns verwalteten Investmentfonds, wie in der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (EU/2019/2088) (im Folgenden “SFDR“) gefordert. Die hier enthaltenen Angaben (Stand: 30. Juni 2024) ersetzen die auf dieser Seite zuletzt am 30. Juni 2023 veröffentlichten Angaben. Insbesondere wurde unsere aktuelle Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren ergänzt.

Die folgenden Angaben gehen nun noch genauer auf die jeweils erforderlichen Angaben mit Bezug auf die Invest in Visions als Unternehmen ein und grenzen diese gegenüber den Informationen über die von Invest in Visions verwalteten Investmentfonds ab. Die vorherige Version dieser nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegung finden Sie hier.

Als Impact Asset Manager der ersten Stunde sind wir auf nachhaltige Finanzprodukte ausgerichtet. Alle von uns verwalteten Investmentfonds entsprechen der Klassifizierung gemäß Artikel 9 SFDR und haben nachhaltige Investitionen als Ziel.

Wir sind immer bestrebt, dass die von uns verwalteten Fonds in Unternehmen investieren, die nicht nur finanziell nachhaltig sind, sondern auch zur Lösung sozioökonomischer Probleme beitragen. Wir kommunizieren möglichst transparent, wie wir unsere Impact-Strategien für die Fonds einsetzen, um so einen Beitrag zu den 17 UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals; „SDGs“) zu leisten.

Im Folgenden beschreiben wir, wie wir die in der SFDR festgelegten Offenlegungsanforderungen erfüllen.

Nachhaltigkeitsrisiken

Nachhaltigkeitsrisiken beschreiben das Risiko negativer Einflüsse auf die getätigten Investitionen der Fonds, für die Invest in Visions als Portfoliomanager tätig ist, durch ESG-Faktoren. ESG-Faktoren beschreiben Faktoren aus den Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) oder Unternehmensführung (Governance).

Nachhaltigkeitsrisiken können dabei die Investitionen der Fonds negativ beeinflussen, wodurch Ertragsrisiken entstehen können. Folgende Nachhaltigkeitsrisiken können u.a. auftreten:

  • Umweltrisiken wie physische Risiken (z. B. Dürre, Extremwetter und Pandemien) oder Übergangsrisiken in Zusammenhang mit der Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft (z. B. durch Auswirkungen von politischen Veränderungen)
  • Soziale Risiken wie soziale Umbrüche, Hunger, Überschuldungsrisiken der Endkreditnehmer bei Kreditfonds, ineffektive Maßnahmen zur Bekämpfung von Betrug oder Korruption
  • Governance-Risiken wie Regulierung, Rechtsunsicherheit, fehlende politische Stabilität

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass von der getätigten Investition ein ungewollter negativer Einfluss auf ESG-Faktoren ausgeht, der im Gegensatz zu den festgelegten Zielen der Fonds steht.

Nachhaltigkeitsrisiken sind in den gesamten Investitionsprozess integriert. Zur Sicherstellung einer möglichst breitgefassten Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken im Vorfeld der Investmententscheidung wurde eine Risikoinventur durchgeführt. Die hieraus resultierende Risikoinventurliste liefert die Grundlage für die Identifizierung und Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken. Die Risiken sind wie folgt in den Investitionsprozess integriert:

  • Identifikation wesentlicher Nachhaltigkeitsrisiken auf Grundlage der durch die Investment Manager bereitgestellten Informationen und interne Analyse auf Basis der Risikoinventurliste
  • Einbeziehung der ESG-Risiken in die Investitionsentscheidung auf Grundlage des Risikoappetits und Diskussion der wesentlichen Risiken mit den Investment Managern während des Investment Komitees
  • Dokumentation der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in die Investitionsentscheidung
  • Monitoring der Risiken und Bewertung auftretender Risiken im Portfolio-Risiko Komitee

Durch die jeweils nachhaltige Anlagestrategie der Produkte, die Berücksichtigung der wesentlichen nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (sogenannte Principal Adverse Impacts; „PAI“) sowie die Anwendung von Ausschlusskriterien, werden Nachhaltigkeitsrisiken zusätzlich reduziert.

Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in die Vergütungspolitik

Invest in Visions ist bestrebt durch ihre Investitionen und ihr Tun soziale und wirtschaftliche Integration zu fördern und versteht dies als integralen Bestandteil ihrer Unternehmensmission. Dadurch ist Nachhaltigkeit – einschließlich der Nachhaltigkeitsrisiken – gesamthaft im Unternehmen integriert. Nachhaltigkeitsrisiken werden somit nicht gesondert in der Vergütungspolitik berücksichtigt.

Nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Invest in Visions berücksichtigt im Rahmen der Investitionsentscheidungen sogenannte wesentliche nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI). Nachhaltigkeitsfaktoren bezeichnen in diesem Zusammenhang gemäß Artikel 2 Nr. 24 SFDR Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Die Beschreibung und konkrete Berücksichtigung der PAI im jeweiligen Fonds ist der nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegung des jeweiligen Fonds zu entnehmen.

Hier findet sich unsere aktuelle Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Darin sind auch die Beschreibung der Strategien zur Feststellung und Gewichtung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren und die Bezugnahme auf international anerkannte Standards enthalten.

Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Fondsspezifische Offenlegung

Alle die von uns als Portfoliomanager verwalteten Fonds werden gemäß Artikel 9 der SFDR klassifiziert. Die fondsspezifischen Angaben für den IIV Mikrofinanzfonds finden Sie hier: