Unser Nachhaltigkeitsansatz

UNSERE MISSION FÜR EINE NACHHALTIGE ZUKUNFT

Als Impact Asset Manager leitet uns die feste Überzeugung, dass sich Gesellschaft und Unternehmen mit Hilfe von Investitionen positiv verändern lassen. Unser Engagement für soziale und ökologische Verantwortung ist tief in unserer Unternehmensphilosophie verankert, und wir sind stolz darauf, durch die von uns gemanagten Fonds einen positiven Beitrag zur globalen Nachhaltigkeitsagenda zu leisten.

Als Pionier im Bereich Impact Investment bekennen wir uns zu den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen.

Mit den Investitionen der von uns gemanagten Fonds möchten wir in den Bereichen Finanzielle Inklusion und Saubere Energie zur Verwirklichung von mehreren nachhaltigen Entwicklungszielen beitragen.

Unsere aktuelle Impact- und Nachhaltigkeitsstrategie der Invest in Visions GmbH im PDF-Format finden sie hier:

Unsere Wirkungslogik

Durch die Investitionen des IIV Mikrofinanzfonds verfolgen wir folgende Wirkungslogik:

Wir mobilisieren finanzielle Ressourcen von institutionellen und privaten Investoren. Durch die Investitionen werden Mikrofinanzinstitute in Entwicklungs- und Schwellenländern refinanziert, welche auf diese Weise ihr Portfolio zur Kreditvergabe an Endkreditnehmer vergrößern. Dadurch erhalten diese einen Zugang zu Finanzdienstleistungen, den sie bei üblichen Geschäftsbanken nicht erhalten. Mithilfe der Kredite und anderen Finanzdienstleistungen können sie sich u.a. eine wirtschaftliche Existenz aufbauen oder bereits bestehende Geschäfte aufrechterhalten bzw. ausbauen.

Über die Laufzeit der Darlehen hinweg sind wir in unserer Rolle als ausgelagerter Finanzportfolioverwalter des Fonds zudem im engen Austausch mit den beteiligten Akteuren, um die Wirkung zu erhöhen (Stakeholder Engagement). Beispielsweise verfolgen wir, ob die jeweiligen Finanzinstitute die weiteren Schritte des Client Protection Pathway beschreiten, dem Marktstandard für Kundenschutz im Bereich Mikrofinanz.

Diese Wirkungslogik lässt sich anhand einer Theory of Change darstellen. Eine Theory of Change ist hilfreich, um Maßnahmen zur Lösung von gesellschaftlichen Herausforderungen zu identifizieren und zu entscheiden, welcher Ansatz gewählt werden sollte. Darüber hinaus ist sie ein wichtiger Wegweiser während des gesamten Investitionsprozesses, von der Due Diligence und der Investitionsentscheidung über das Impact-Monitoring bis hin zur abschließenden Evaluierung der Investition. Weitere Informationen zur Theory of Change finden sich in im „Impact Report 2023“.

 

In unserem Investitionsprozess haben wir mehrere Schritte zur Auswahl und Analyse der Mikrofinanzinstitute zur Refinanzierung definiert, um sicherzustellen, dass die Investitionen der von uns gemanagten Fonds zu dieser Wirkungslogik beitragen.

Ausschlusskriterien

Die Anlagestrategie des IIV Mikrofinanzfonds verlangt, dass bestimmte Sektoren und Aktivitäten von einer Investition ausgeschlossen werden. Dabei handelt es sich um den Industriestandard im Bereich nachhaltiger Investments. Folgende Sektoren werden von den Ausschlusskriterien des IIV Mikrofinanzfonds erfasst:

  • Handel und/oder Produktion von Waffen und Munition
  • Betrieb kerntechnischer Anlagen oder Herstellung von Komponenten
  • Herstellung, Handel und / oder Lagerung von Agrochemie (Pestizide) und PCB- oder FCKW- Produkten
  • Förderung von bzw. Energiegewinnung aus fossilen Energieträgern. Hierzu zählen Unternehmen, die Verfahren zum Abbau und/oder Aufbereitung von Ölsanden einsetzen und/oder Fracking-Technologien herstellen und/oder anwenden.
  • Betrieb und Management von Glückspiel (Ausnahme: gemeinnützige Lotterien, Toleranzgrenze: 10 Prozent)
  • Handel oder Produktion von Spirituosen (Toleranzgrenze: 10 Prozent)
  • Handel oder Produktion von Tabakwaren (Toleranzgrenze: 5 Prozent)
  • Handel mit Wildtieren oder Wildtierprodukten im Sinne der CITES Regulierung
  • Treibnetzfischerei in der Meeresumwelt unter Verwendung von Netzen mit einer Länge von mehr als 2,5 km
  • Grenzüberschreitender Handel oder Transport von Müll (verboten durch internationales Recht)
  • Verstoß gegen die 10 Prinzipien des UN Global Compact-Netzwerkes (in schwerer Weise und nach Auffassung des Fondsmanagements ohne Aussicht auf Besserung). Dieses Ausschlusskriterium wird im Rahmen der Due Diligence, des normbasierten Screenings und des AML/KYC Screenings durch uns geprüft.

Die Darlehen werden zweckgebunden vergeben und dürfen ausschließlich für die Finanzierung von Mikrokrediten bzw. Darlehen an KMU-Endkunden verwendet werden. Die Finanzinstitute verpflichten sich, nicht gegen die Ausschlusskriterien zu verstoßen und ihrerseits keine Endkreditnehmer zu finanzieren, die gegen diese Kriterien verstoßen. Kann das refinanzierte Institut nicht ausschließen, dass eine durch die Anwendung der Ausschlusskriterien ausgeschlossene Geschäftstätigkeit Bestandteil seines Portfolios darstellt, muss im Darlehensvertrag für die Refinanzierung vereinbart werden, dass das Institut das Darlehen nur für andere Zwecke als der ausgeschlossenen Geschäftstätigkeit verwenden darf.

Nachhaltigkeitsrisiken

Nachhaltigkeitsrisiken können dabei die Investitionen der Fonds negativ beeinflussen, wodurch Ertragsrisiken entstehen können. Folgende Nachhaltigkeitsrisiken können u.a. auftreten:

  • Umweltrisiken wie physische Risiken (z. B. Dürre, Extremwetter und Pandemien) oder Übergangsrisiken in Zusammenhang mit der Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft (z. B. durch Auswirkungen von politischen Veränderungen)
  • Soziale Risiken wie soziale Umbrüche, Hunger, Überschuldungsrisiken der Endkreditnehmer bei Kreditfonds, ineffektive Maßnahmen zur Bekämpfung von Betrug oder Korruption
  • Governance-Risiken wie Regulierung, Rechtsunsicherheit, fehlende politische Stabilität.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass von der getätigten Investition ein ungewollter negativer Einfluss auf ESG-Faktoren ausgeht, der im Gegensatz zu den festgelegten Zielen der von uns gemanagten Fonds steht.

Nachhaltigkeitsrisiken sind in den gesamten Investitionsprozess integriert. Zur Sicherstellung einer möglichst breitgefassten Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken im Vorfeld der Investmententscheidung wurde eine Risikoinventur durchgeführt. Die hieraus resultierende Risikoinventurliste liefert die Grundlage für die Identifizierung und Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken. Die gemäß Risikoinventur definierten Indikatoren werden in ein internes ESG Risiko Scoring Tool überführt, welches die Indikatoren auf einer 5-Punkte-Skala bewertet.

Normbasiertes Screening

Die Anlagerichtlinie des IIV Mikrofinanzfonds sieht vor, dass neben den Ausschlusskriterien Umwelt- und Sozialstandards (normbasiertes Screening) für Investitionen angewendet werden. Zu den Umwelt- und Sozialstandards gehört, dass die ausgewählten Mikrofinanzinstitute sich schriftlich zu den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (engl. International Labour Organisation, ILO), zu dem UN Global Compact und der Client Protection Principles, der Prinzipien für Kundenschutz im Bereich Mikrofinanz, verpflichten. Arbeiten wir mit anderen Investmentgesellschaften im Rahmen von Syndizierungen zusammen, müssen diese Unterzeichner der Principles for Reponsible Investment der Vereinten Nationen sein.

Positivkriterien

Des Weiteren sind in der Anlagerichtlinie des IIV Mikrofinanzfonds eine Reihe von Positivkriterien definiert, auf deren Grundlage Mikrofinanzinstitute zur Refinanzierung ausgewählt werden.

Die Auswahl und Analyse der Investitionen erfolgt anhand von operationellen, finanziellen und nachhaltigkeitsbezogenen Kriterien. Diese Punkte werden im Rahmen der Due Diligence von den verantwortlichen Investmentmanagern abgeprüft. Für die Bewertung der Nachhaltigkeitsleistung des Investments verwendet das Fondsmanagement das ESG-Analysewerkzeug ALINUS, ein Branchen-anerkanntes Scoring Tool. Hieraus ergeben sich auch Informationen über die Sozial- und Umweltleistung sowie die Governance-Struktur der Investitionen. Der ALINUS Score des Instituts muss mindestens 55 Prozent betragen. Sind die Anforderungen erfüllt, kann das Investment getätigt werden. Die beschriebenen Prozesse sind Bestandteil der internen ESG-Richtlinie, deren Umsetzung im Wesentlichen in der Verantwortung unseres Impact- und Nachhaltigkeitsteams und des Portfoliomanagementteams liegt.

Wirkungsmessung

Nach der Investitionsentscheidung messen wir die soziale Reichweite der Investitionen über die gesamte Darlehenslaufzeit. Diese stellen wir in verschiedenen Publikationen dar. Dazu gehören insbesondere die monatlichen Factsheets und der jährlich erscheinende Impact Report.[1] Pro SDG haben wir die folgenden Indikatoren gewählt, die eine Aussage darüber treffen, ob die Zielgruppe erreicht wurde:

 

 

  • Durchschnittliche ausstehende Kreditsumme pro Endkreditnehmer
  • Anteil der Kreditvergabe in ländlichen Gegenden

  • Geschlechterverteilung auf Endkreditnehmer-Ebene (Portfolio- und Pro-Kopf-Anteil)
  • Geschlechterverteilung bei Mitarbeitenden auf Ebene der Mikrofinanzinstitute

  • Anzahl der erreichten Endkreditnehmer
  • Art der unterstützten Aktivitäten nach Sektor
  • Volumen der ausstehenden Kredite

  • Anteil der erworbenen Darlehensforderungen in einkommensschwachen Ländern

PAI Reporting

Als Impact Asset Manager sind wir bestrebt, dass die Investitionen der von uns gemanagten Fonds nicht nur finanziell nachhaltig sind, sondern auch zur Lösung sozioökonomischer Probleme beitragen. Dabei liegt der Fokus der von uns verwalteten Fonds auf dem Bereich Mikrofinanz sowie KMU-Finanzierung in Entwicklungs- und Schwellenländern mit dem Ziel der finanziellen Inklusion.

Wir berücksichtigen bei den von uns verwalteten Fonds die 14 obligatorischen PAI („Principal Adverse Impacts“, PAI) sowie zwei optionale PAI aus den Bereichen Umwelt sowie Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Weitere Informationen zur nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegung finden Sie hier.