Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung

Diese Seite beinhaltet Informationen zu nachhaltigkeitsbezogenen Aspekten von Invest in Visions als Unternehmen und den von uns verwalteten Investmentfonds, wie in der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (EU/2019/2088) (im Folgenden "SFDR") gefordert. Die hier enthaltenen Angaben (Stand: 10. Januar 2023) ersetzen die auf dieser Seite zuletzt am 8. November 2022 veröffentlichten Angaben. Insbesondere wurden die Informationen bzgl.:

  • der Transparenz bei den Strategien der Invest in Visions für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken gem. Artikel 3 SFDR,
  • der Transparenz der Vergütungspolitik der Invest in Visions im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken gem. Artikel 5 SFDR und
  • der Transparenz bei nachhaltigen Investitionen der durch die Invest in Visions verwalteten Investmentfonds auf Internetseiten gem. Artikel 10 SFDR

überarbeitet und aktualisiert. Die folgenden Angaben gehen nun noch genauer auf die jeweils erforderlichen Angaben mit Bezug auf die Invest in Visions als Unternehmen ein und grenzen diese gegenüber den Informationen über die von Invest in Visions verwalteten Investmentfonds ab. Die vorherige Version dieser nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegung finden Sie hier.

Als Impact Asset Manager der ersten Stunde sind wir sind auf nachhaltige Finanzprodukte ausgerichtet. Alle von uns verwalteten Investmentfonds entsprechen der Klassifizierung gemäß Artikel 9 SFDR und haben nachhaltige Investitionen als Ziel.

Wir sind immer bestrebt, dass die von uns verwalteten Fonds in Unternehmen investieren, die nicht nur finanziell nachhaltig sind, sondern auch zur Lösung sozioökonomischer Probleme beitragen. Wir kommunizieren möglichst transparent, wie wir unsere Impact-Strategien für die Fonds einsetzen, um so einen Beitrag zu den 17 UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals; „SDGs“) zu leisten.

Im Folgenden beschreiben wir, wie wir die in der SFDR festgelegten Offenlegungsanforderungen erfüllen.

Nachhaltigkeitsrisiken

Nachhaltigkeitsrisiken beschreiben das Risiko negativer Einflüsse auf die getätigten Investitionen der Fonds, für die Invest in Visions als Portfoliomanagerin tätig ist, durch ESG-Faktoren. ESG-Faktoren beschreiben Faktoren aus den Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) oder Unternehmensführung (Governance).

Nachhaltigkeitsrisiken können dabei die Investitionen der Fonds negativ beeinflussen, wodurch Ertragsrisiken entstehen können. Folgende Nachhaltigkeitsrisiken können u.a. auftreten:

  • Umweltrisiken wie physische Risiken (z.B. Dürre, Extremwetter und Pandemien) oder Übergangsrisiken in Zusammenhang mit der Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft (z.B. durch Auswirkungen von politischen Veränderungen)
  • Soziale Risiken wie soziale Umbrüche, Hunger, Überschuldungsrisiken der Endkreditnehmer:innen bei Kreditfonds, ineffektive Maßnahmen zur Bekämpfung von Betrug oder Korruption
  • Governance-Risiken wie Regulierung, Rechtsunsicherheit, fehlende politische Stabilität

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass von der getätigten Investition ein ungewollter negativer Einfluss auf ESG-Faktoren ausgeht, der im Gegensatz zu den festgelegten Zielen der Fonds steht.

Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in die Investitionsentscheidungen

Nachhaltigkeitsrisiken sind in den gesamten Investitionsprozess integriert. Zur Sicherstellung einer möglichst breitgefassten Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken im Vorfeld der Investmententscheidung wurde eine Risikoinventur durchgeführt. Die hieraus resultierende Risikoinventurliste liefert die Grundlage für die Identifizierung und Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken. Die Risiken sind wie folgt in den Investitionsprozess integriert:

  • Identifikation wesentlicher Nachhaltigkeitsrisiken auf Grundlage der durch die Investment Manager bereitgestellten Informationen und interne Analyse auf Basis der Risikoinventurliste
  • Einbeziehung der ESG-Risiken in die Investitionsentscheidung auf Grundlage des Risikoappetits und Diskussion der wesentlichen Risiken mit den Investment Manager während des Investment Komitees
  • Dokumentation der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in die Investitionsentscheidung
  • Monitoring der Risiken und Bewertung auftretender Risiken im Portfolio-Risiko Komitee

Durch die jeweils nachhaltige Anlagestrategie der Produkte, die Berücksichtigung der wesentlichen nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (sogenannte Principal Adverse Impacts; „PAI“) sowie die Anwendung von Ausschlusskriterien, werden Nachhaltigkeitsrisiken zusätzlich reduziert.

Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in die Vergütungspolitik

Invest in Visions ist bestrebt durch ihre Investitionen und ihr Tun soziale und wirtschaftliche Integration zu fördern und versteht dies als integralen Bestandteil ihrer Unternehmensmission. Dadurch ist Nachhaltigkeit – einschließlich der Nachhaltigkeitsrisiken – gesamthaft im Unternehmen integriert. Nachhaltigkeitsrisiken werden somit nicht gesondert in der Vergütungspolitik berücksichtigt.

Nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Invest in Visions berücksichtigt im Rahmen der Investitionsentscheidungen sogenannte wesentliche nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI). Nachhaltigkeitsfaktoren bezeichnen in diesem Zusammenhang gemäß Artikel 2 Nr. 24 SFDR Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Die Beschreibung und konkrete Berücksichtigung der PAI im jeweiligen Fonds ist der nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegung des jeweiligen Fonds zu entnehmen.

Strategien zur Feststellung und Gewichtung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen

Die Auswahl der Investitionen werden in einem umfangreichen, dreistufig strukturierten Prüfprozess vorgenommen. Erstens werden bestimmte Sektoren, Aktivitäten oder Güter als Investments, auch auf Ebene der Endkreditnehmer:innen, ausgeschlossen. Zudem müssen die Investitionen bestimmte Normen erfüllen (normbasiertes Screening). Zweitens erfolgt die Auswahl und Analyse der Investitionen anhand von operationellen, finanziellen und nachhaltigen Kriterien (KPIs), welche erfüllt sein müssen. Diese Punkte werden im Rahmen der Due Diligence von den verantwortlichen Investmentmanagern abgeprüft. Für die Bewertung der Nachhaltigkeitsleistung des Investments verwendet das Fondsmanagement ein ESG-Analysewerkzeug (SPI4-ALINUS – Branchen-anerkanntes Scoring Tool). Hieraus ergeben sich Informationen über Sozial- und Umweltleistung sowie die Governance-Struktur der Investitionen. Ebenfalls werden im Rahmen dieser Analyse Nachhaltigkeitsrisiken identifiziert und bewertet. Drittens werden die Investitionen hinsichtlich der definierten Positivkriterien geprüft. Sind die Anforderungen erfüllt, kann das Investment getätigt werden.

Invest in Visions ist Teil einer Arbeitsgruppe mit anderen Impact-Investoren aus dem Bereich finanzieller Inklusion zur Standardisierung von Methoden und Metriken für die Berichterstattung der PAI-Indikatoren.

Berücksichtigung internationaler Standards

Invest in Visions hat sich zu mehreren internationalen Standards im Bereich Impact Investing verpflichtet. Im Kontext des verantwortungsbewussten Investierens haben wir die “United Nations Principles for Responsible Investment” (UNPRI) unterzeichnet. Die sechs Prinzipien für verantwortungsbewusstes Investment definieren allgemeine Grundsätze zur Einbeziehung von ESG-Themen in die Investitionspraxis. Im Rahmen der jährlichen Berichterstattung veröffentlichen wir Informationen über die Berücksichtigung von ESG-Themen bei den unterschiedlichen Aktivitäten des Unternehmens. Spezifisch für den Bereich Impact Investing haben wir die „Operating Principles for Impact Management“ (OPIM) unterzeichnet. Die neun Grundsätze des Impact Managements gehen von dem Ansatz aus, dass die intendierte Wirkung der Investition in der Investitionsentscheidung aktiv einbezogen und anschließend gesteuert wird. Dies geschieht durch unseren Investitionsentscheidungsprozess.

Fondsspezifische Offenlegung

Alle die von uns als Portfoliomanager verwalteten Fonds werden gemäß Artikel 9 der SFDR klassifiziert. Die fondsspezifischen Angaben für den IIV Mikrofinanzfonds finden Sie hier:

Nachhaltigkeitseigenschaften IIV Mikrofinanzfonds

Nachhaltigkeitseigenschaften IIV Sustainable SME Debt Fund EM - Finance for Future

Der IIV Sustainable SME Debt Fund EM richtet sich ausschließlich an professionelle und semi-professinelle Anleger:innen.Sie benötigen einen Token, um Zugang zu dem Dokument zu erhalten. Bitte kontaktieren Sie hierfür Michael Zink.

Weitere Nachhaltigkeitsinformationen

Nachhaltigkeitsprofil des Forum Nachhaltige Geldanlagen

Erklärung zum Europäischen SRI Transparenzkodex

Unsere Erklärung zu den Operating Principles for Impact Management (OPIM)

Verifier Statement von BlueMark vom 3. Februar 2023

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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