Integration der Anforderungen der SFDR in den Investitionsprozess
Die neuen regulatorischen Vorgaben der Europäischen Union in Bezug auf die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten beschäftigen derzeit viele Finanzmarktteilnehmer. Auch Invest in Visions ist ein Finanzmarktteilnehmer nach Artikel 2 der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR1) und somit verpflichtet, den Anforderungen der SFDR nachzukommen. In unserem Kommentar, haben wir bereits von der Umsetzung mancher Anforderungen berichtet. Dies soll hier fortgesetzt werden.
Der IIV Mikrofinanzfonds als nachhaltiges Finanzprodukt
Laut unseres aktualisierten Verkaufsprospekts ist der IIV Mikrofinanzfonds als nachhaltiges Finanzprodukt im Sinne des Artikels 9 der SFDR eingestuft. Als Ziel der Anlagestrategie des Fonds ist primär eine nachhaltige Investition definiert. Im Bereich Mikrofinanz sind dies insbesondere Investitionen, die zur Bekämpfung von Ungleichheiten beitragen, die soziale Integration fördern oder zugunsten wirtschaftlich oder sozial benachteiligter Bevölkerungsgruppen getätigt werden. Dadurch sollen bestimmte Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen, die SDGs (insbesondere SDG 1 Armut beenden, SDG 5 Gleichstellung der Geschlechter, SDG 8 Nachhaltiges Wirtschaftswachstum und menschenwürdige Arbeit für alle und SDG 10 Ungleichheit verringern) unterstützt werden. Aufgrund dieser Einstufung ergeben sich umfassende Offenlegungspflichten für Invest in Visions.
Anforderungen aus der SFDR:
- Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in die Investitionsentscheidung
- Veröffentlichung der Strategie zur Integration von Nachhaltigkeitsrisiken auf der Internetseite sowie Erläuterungen zum Prozess in vorvertraglichen Informationen
- Einbeziehung von nachteiligen Nachhaltigkeitsfaktoren in die Investitionsentscheidung
- Erarbeitung und Durchführung eines Ziel- und Wirkungsmessungskonzepts
- Berücksichtigung der technischen Regulierungsstandards (RTS)2 und der darin enthaltenen Messindikatoren (PAI)
Verpflichtungen durch internationale Standards
Invest in Visions hat sich zu mehreren internationalen Standards im Bereich Impact Investing verpflichtet. Im Kontext des verantwortungsbewussten Investierens haben wir die “United Nations Principles for Responsible Investment” (UNPRI) unterzeichnet. Die sechs Prinzipien3 für verantwortungsbewusstes Investment definieren allgemeine Grundsätze zur Einbeziehung von ESG-Themen in die Investitionspraxis. Im Rahmen der jährlichen Berichterstattung veröffentlichen wir Informationen über die Berücksichtigung von ESG-Themen bei den unterschiedlichen Aktivitäten des Unternehmens. Spezifisch für den Bereich Impact Investing haben wir die „Operating Principles for Impact Management“ (OPIM) unterzeichnet. Die neun Grundsätze4 des Impact Managements gehen von dem Ansatz aus, dass die intendierte Wirkung der Investition in der Investitionsentscheidung aktiv einbezogen und anschließend gesteuert wird. Dies geschieht durch unseren Investitionsentscheidungsprozess.
Interne Vorgaben für Investmentaktivitäten von Invest in Visions
Zusätzlich zu den regulatorischen Vorgaben und der Verpflichtung durch internationale Standards existieren bei uns strategische Ziele sowie interne Richtlinien zu nachhaltigen Investitionen. Aus den in der Nachhaltigkeitsstrategie festgelegten Zielen auf Geschäftsebene ergeben sich direkte Anforderungen für das Portfoliomanagement und die Investmententscheidung. Zudem haben wir eine Anlagerichtlinie verabschiedet. Diese definiert Ausschlusskriterien (Ausschluss von Aktivitäten, Branchen und Sektoren), zu erfüllende Normen (norm-based screening), Auswahl und Analysefaktoren sowie Positivkriterien.5 Damit ein potentielles Investment in das Anlageuniversum des IIV Mikrofinanzfonds aufgenommen werden kann, müssen diese Anforderungen vorab geprüft und erfüllt sein.
Integration von Nachhaltigkeitsrisiken
Als Fonds mit definiertem Nachhaltigkeitsziel müssen Nachhaltigkeitsrisiken in die Investmententscheidung einbezogen werden. Bei den Investitionen des Fonds können Nachhaltigkeitsrisiken auf Länderebene und Investitionsebene auftreten. Nachhaltigkeitsrisiken auf Länderebene beschreiben das Risiko für negative Einflüsse durch ESG-Faktoren. Im Speziellen können folgende Risiken auftreten und Investitionen negativ beeinflussen wodurch Ertragsrisiken entstehen können:
- Umweltrisiken wie Dürre, Extremwetter und Epidemien
- Soziale Risiken wie soziale Umbrüche, Hunger und Korruption
- Governance-Risiken wie Regulierung, Rechtsunsicherheit, Gesundheitssystem und politische Stabilität
Nachhaltigkeitsrisiken auf Investitionsebene beschreiben die Möglichkeit, dass von dem getätigten Investment ein negativer Einfluss im Umwelt- oder Sozialbereich entstehen kann, die im Gegensatz zu den vom IIV Mikrofinanzfonds festgelegten Zielen stehen. Zudem können Nachhaltigkeitsrisiken auf Ebene des Instituts entstehen, welche sich negativ auf das getätigte Investment auswirken. Zu nennen wären hier bspw. mangelnde strategische Weiterentwicklung des Geschäftsmodells, sowie Betrug und Korruption. Beide Risikoarten werden auf Basis quantitativer Bewertungsmethoden in die Investitionsentscheidung einbezogen.
Investitionsentscheidung
Zur Ermittlung der ESG-Performance von Investitionen wird ein ESG-Scoring Tool genutzt. Konkret handelt es sich um das ALINUS Tool der französischen Organisation CERISE, welches in sechs Dimensionen nach den „Universal Standards for Social Performance Management“ Daten zur Sozialperformance erhebt.6 Es handelt sich hierbei um den Branchenstandard im Mikrofinanzsektor.
Der Prozess des ESG-Scorings startet bei der Due Diligence des potentiellen MFI. Hier erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit unseren Beratern. Auf Grundlagen der Daten wird durch das ESG-Tool ein Scoring Wert ermittelt, der als Indikator für die ESG-Performance des Instituts verwendet wird. Dieser Scoring Wert wird zusammen mit allen Datenpunkten an Invest in Visions übermittelt. Hier finden eine erste Auswertung und Analyse der einzelnen Datenpunkte statt. Der Gesamt-Nachhaltigkeitsscore des Instituts ist – neben der Erfüllung des finanziellen Scores – ein entscheidender Indikator dafür, ob das Finanzinstitut in das Investmentuniversum des IIV Mikrofinanzfonds aufgenommen wird.
Wirkungsmessung
Nach der Entscheidung messen wir die soziale Reichweite der Investitionen und stellen diese in verschiedenen Publikationen dar. Dazu gehören insbesondere die monatlichen Factsheets und der jährlich erscheinende Impact Report. Die Kernindikatoren für die Wirkungsmessung des IIV Mikrofinanzfonds sind derzeit die folgenden:
- Anzahl der Länder und entsprechendes Pro-Kopf-Einkommen
- Anzahl der erreichten Endkreditnehmer:innen
- Durchschnittlicher Kreditbetrag pro Endkreditnehmer:innen
- Art der unterstützten Aktivitäten nach Sektor
- Geschlechterverteilung der Endkreditnehmer:innen
- Land/Stadt-Verteilung der Kredite
- Art der Kreditvergabe nach Gruppenkrediten und Einzelkrediten
Die Kernindikatoren werden vierteljährlich berechnet. In diesen Zeitabständen erhalten wir die Sozialindikatoren von den Mikrofinanzinstituten (MFIs), die wir refinanzieren. Alle oben aufgeführten Indikatoren, mit Ausnahme der Anzahl der Länder und des entsprechenden Pro-Kopf-Einkommens, werden nach dem Anteil des jeweiligen MFI am gesamten IIV-Portfolio sowie des IIV-Kredits am Bruttokreditportfolio des jeweiligen MFI gewichtet. Dies ist ein realistischer Ansatz für die Einschätzung der sozialen Reichweite.
Anhand dieser Indikatoren können wir eine Aussage zu unserem Beitrag zur Erreichung der von uns definierten Ziele des IIV Mikrofinanzfonds treffen. Derzeit arbeiten wir an der Weiterentwicklung des Wirkungsmessungskonzepts, um unseren Beitrag zu den Nachhaltigen Entwicklungszielen der UN noch detaillierter darstellen zu können. Gleichzeitig werden darin auch die nicht-intendierten Effekte (PAI) unserer Investitionen berücksichtigt, die sich aus den Technischen Regulierungsstandards (RTS) zur SFDR (EU (VO) 2019/2088) ergeben.
1 Englisch: Sustainable Finance Disclosure Regulation.
2 Die technischen Regulierungsstandards sind hier zu finden.
3 Weitere Informationen zu den sechs Prinzipien der UNPRI finden sich hier.
4 Weitere Informationen zu den neun Prinzipien der OPIM finden sich hier.
5 Die Ausschlusskriterien und das normbasierte Screening für Investitionen des IIV Mikrofinanzfonds finden sich u.a. hier.
6 Weitere Informationen zum ALINUS-Tool finden sich hier und zu den den „Universal Standards for Social Performance Management“ hier.